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Urteil im Verfahren DBV-VG 4/2016 (BV Hoyerswerda)

Im Verfahren DBV-VG 4/2016 (BV Hoyerswerda) ergeht folgendes Urteil.

Von Achim Riedel / Redaktion

 

In dem Berufungsverfahren des BV Hoyerswerda 1960 e.V. (im Folgenden: BVH) gegen den Badminton-Verband Sachsen e.V. (im Folgenden: BVS) -DBV-VG 4/2016 - hat das Verbandsgericht des Deutschen Badminton-Verbandes in der Besetzung Achim Riedel als Vorsitzender, Dieter Fachinger als Beisitzer, Jürgen Krieg als Beisitzer im schriftlichen Verfahren am 20.3.2017 für Recht erkannt:

I. Die Berufung gegen das Urteil des Verbandsgerichts des Badminton-Verbandes Sachsen e.V vom 9.11.2016 (BVS-VG 1/2016) wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Verfahrens werden dem Berufungskläger auferlegt.

III. Dieses Urteil ist unanfechtbar.

Der BVH hatte sich dagegen gewandt, dass das Präsidium und eine außerordentliche Mitgliederversammlung des BVS beschlossen hatten, den BVH aus dem BVS auszuschließen. Das Verbandsgericht des BVS hat den Antrag des BVH, seinen Ausschluss aus dem Landesverband für unwirksam zu erklären, mit Urteil vom 9.11.2016 abgelehnt. Die hiergegen eingelegte Berufung ist vor dem DBV-Verbandsgericht erfolglos geblieben.

Das DBV-Verbandsgericht hält den Verbandsausschluss gem. § 5 Nr. 5 c der Satzung des BVS für berechtigt. Ein Funktionär des BVH habe, gedeckt durch den Vereinsvorstand, durch wiederholte Beschimpfungen von Funktionären des BVS ein grob unsportliches Verhalten gezeigt und schwer gegen die Interessen des BVS verstoßen. Die Grenzen zulässiger Kritik und freier Meinungsäußerung seien überschritten worden.

Achim Riedel
Vorsitzender

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Verbandsgericht

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