Symbolfoto (Foto/Archiv: BadmintonPhoto).

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"Spin-Aufschlag": Verbot bis nach Paris 2024 verlängert

Das BWF-Council hat beschlossen, das Verbot des neuen „Spin-Aufschlags“ bis nach Abschluss der Paralympischen Spiele 2024 in Paris im September nächsten Jahres zu verlängern. Dieser Beschluss gilt unmittelbar auch für den Bereich des DBV.

Von Ulrich Grill & Redaktion

 

Nach Rücksprache mit der Badminton-Gemeinschaft hielt es das BWF-Council für das Beste, den „Spin-Aufschlag“ für weitere 15 Monate zu verbieten, um keine Auswirkungen auf die olympischen und paralympischen Qualifikationsperioden und die Spiele selbst zu haben. Der Beschluss folgt auf die Ankündigung vom 12. Mai 2023, als vor dem Finale des TotalEnergies BWF Sudirman Cup 2023 eine vorläufige Sperre verhängt wurde.

BWF-Generalsekretär Thomas Lund bekräftigte, dass die BWF "Innovationen im Badminton begrüße“, fügte jedoch hinzu, dass „weitere Beweise für die potenziellen Auswirkungen“ des Aufschlags erforderlich seien, bevor er in vollem Umfang eingeführt werden könne.

In den BWF-Badminton-Regeln unter 9.1.5 von Abschnitt 4.1 heißt es nun, dass der Aufschläger den Federball loslassen muss, ohne einen Spin hinzuzufügen, und dass der Schläger des Aufschlägers zunächst den Korken des Federballs treffen muss.

Die Entscheidung der BWF wird ab morgen bei den TOYOTA GAZOO RACING Thailand Open 2023 zur Anwendung kommen.

Let's talk about the spin serve

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