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Konzept: Voraussetzungen für den Wiedereinstieg in das Badmintontraining

Am 17.4.2020 erreichte den DBV ein Schreiben des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) mit der Aufforderung, unter Beachtung seiner Mitte April erstellten „Zehn Leitplanken“ konkrete Vorschläge zu einem angepassten Sporttreiben für den Zeitpunkt vorzulegen, ab dem die aktuellen Kontakteinschränkungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie weiter gelockert werden.

Von Redaktion

 

Über den Verbandsarzt des Deutschen Badminton-Verbandes (DBV) und weitere DBV-Mitarbeiter wurde kurzfristig ein Entwurf erstellt und anhand der zahlreichen konstruktiven Rückmeldungen aus den Badminton-Landesverbänden und den Vereinen der 1. und 2. Bundesliga zur hier vorliegenden Fassung ergänzt. Ein Wettkampfbetrieb ist zunächst nicht vorgesehen, hierzu werden zu gegebener Zeit konkrete Überlegungen vorgelegt.

Ganz zentraler Bestandteil ist das Bewusstsein der Aktiven und Vereine, dass eine Öffnung für den Sport noch mehr individuelle Verantwortung für den Einzelnen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung der Pandemie bedeutet, u.a. ein vorbildliches Verhalten bei der Selbstbeschränkung der privaten Kontakte gemäß der Vorgaben der Behörden sowie eine strikte Einhaltung/Umsetzung der nachfolgend beschriebenen Maßnahmen! Wir selbst haben es zu einem großen Teil in der Hand, dass alle möglichst gesund durch diese Krise kommen und z.B. auch das Sporttreiben im Verein wieder möglich wird und bleibt.

Die beschriebenen Maßnahmen stellen den Gesundheitsschutz an erste Stelle und sind aus unserer Sicht für einen entsprechend angepassten Badminton-Trainingsbetrieb in unserem Individual- und Nicht-Kontaktsport umsetzbar. Wir sind der festen Überzeugung, dass ein verantwortungsbewusster, im Sinne des Infektionsschutzes geregelter Wiedereinstieg in den Vereinssport ein wertvoller Beitrag für die Stärkung des Immunsystems und eine positive Einstellung der Sporttreibenden ist.

Das Konzept für einen Wiedereinstieg in den vereinsbasierten Badminton-Trainingsbetrieb wurde fristgerecht an den DOSB versendet. Nunmehr gilt es, eventuelle Rückmeldungen des DOSB sowie die Entscheidung der Politik abwarten. Das Konzept (Stand: 23. April 2020) kann weiter unten auf dieser Seite als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Hier geht es zur Mitteilung des BLV NRW, der u.a. eine Kurzfassung der für Badminton vorgeschlagenen Übergangsregeln sowie einen Einleitungstext mit Hinweisen für seine Vereine veröffentlicht hat.

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