In diesem Zusammenhang wurde nachgefragt, ob Bundesligaspiele ggfls. abgesagt werden.Dabei ist festzustellen: Für eine Absage sind ausschließlich die entsprechenden Behörden zuständig.
Fraglich ist ob, bei dieser besonderen Situation eine Ausnahme von der Bundesliga-Durchführungsbestimmung (BLO-DB) § 9, Absatz 7 möglich wäre. Hier ist festgelegt, dass in den Play-off-Spielen und in der Aufstiegsrunde zur 1. Bundesliga nur Spieler/innen eingesetzt werden dürfen, welche bei einer Mindestanzahl von Spielen in der Punktspielrunde für ihren Verein im Einsatz waren.
Diesbezüglich hat der für den Spielbetrieb zuständige Bundesligaausschuss (AfBL) folgende Entscheidung getroffen:
In dieser besonderen Ausnahmesituation werden für Spielerinnen und Spieler, welche nachweislich wegen des Corona-Virus nicht zu den beiden letzten Bundesligaspielen anreisen können, diese Spiele für die Erfüllung der Mindestanzahl mitgerechnet.
Die Vereine müssen dem AfBL-Vorsitzenden Arno Schley (Kopie an Bundesligaspielleiter Bernd Mohaupt) einen schriftlichen Nachweis des entsprechenden Ausreiseverbots (z.B. offizielles Schreiben von Badminton England) vorlegen.
Pressemitteilung des Ausschusses für Bundesligaangelegenheiten (AfBL) im DBV.