Es handelt sich dabei um eine außerordentliche Mitgliedschaft, die zudem zeitlich befristet ist: Die Aufnahme des DBLV als außerordentliches Mitglied im DBV endet am 30. Juni 2023, nach dem Abschluss der Saison 2022/2023. Je nachdem, wie sich die Situation in Bezug auf die TV-Rechte entwickelt, kann die Mitgliedschaft auch vier Jahre, d. h., bis zum 30. Juni 2024, währen.
Der Ende 2016 gegründete DBLV ist die juristisch selbstständige Organisation der Vereine und Kapitalgesellschaften der 1. Bundesliga und der beiden 2. Bundesligen. Der DBLV verfolgt das Ziel, den am Bundesligaspielbetrieb beteiligten Vereinen mehr Eigenständigkeit unter dem Dach des DBV zu verschaffen, insbesondere in Bezug auf die Durchführung des Spielbetriebs.
Im Rahmen des 55. Ordentlichen DBV-Verbandstages im Juni 2019 war formal die Voraussetzung dafür geschaffen worden, dass der DBLV zeitlich befristet Mitglied im DBV werden kann. Die außerordentliche Mitgliedschaft stand allerdings unter dem Vorbehalt, dass eine Vereinbarung zwischen dem DBV, seiner Vermarktungsgesellschaft, der Vermarktungsgesellschaft Badminton Deutschland mbH (VBD), und dem DBLV zustande kommt, welche die Details zur Ausgestaltung der außerordentlichen Mitgliedschaft des DBLV im DBV, d. h., damit einhergehende Rechte und Pflichten des Deutschen Badminton-Ligaverbandes, regelt.
Diese Vereinbarung wurde nun geschlossen. Im Rahmen der SaarLorLux Badminton Open in Saarbrücken (29. Oktober bis 3. November) unterzeichneten am 2. November für den Deutschen Badminton-Verband der für die Bundesliga zuständige Vizepräsident Uwe Gredner sowie sein Präsidiumskollege Karl-Heinz Zwiebler das Dokument, für die Vermarktungsgesellschaft Badminton Deutschland Interims-Geschäftsführer Thomas Born und für den Deutschen Badminton-Ligaverband Präsident Arno Schley. Die Unterschrift des verhinderten DBLV-Vizepräsidenten Manfred Kehrberg wird zeitnah nachgeholt.
Die Vereinbarung war in etlichen Sitzungen von einer sechsköpfigen Arbeitsgruppe vorbereitet worden, der Vertreter des DBV-Präsidiums (Vizepräsident Uwe Gredner und Chef-Bundestrainer Detlef Poste), des Ligaverbandes (Andreas Kruse vom 1. BC Beuel und Klaus Rotter vom SV Fun-Ball Dortelweil) sowie der Badminton-Landesverbände (Guido Schänzler aus Nordrhein-Westfalen und Wolfgang Wienefeld aus Hamburg) angehören.
„In der Arbeitsgruppe haben wir in sehr kurzer Zeit enorm viel geschafft. Mich hat sehr beeindruckt, was von diesem Kreis – ehrenamtlich – geleistet wurde, dass wir beim DBV-Verbandstag im Juni zu diesem erfreulichen Ergebnis gekommen sind, wie im Nachgang die weiteren Schritte vorbereitet wurden und wie das Erarbeitete von den Bundesligavereinen angenommen wurde“, sagte Uwe Gredner anlässlich der Unterzeichnung der Vereinbarung.
DBLV-Präsident Arno Schley meinte: „Was wir durch die Unterzeichnung der Vereinbarung auf den Weg gebracht haben, ist schon ein einschneidendes Ereignis in der Geschichte des deutschen Badmintonsports. Mein Dank gilt allen, die dazu beigetragen haben: den Verantwortlichen im DBV, bei der VBD, in den Badminton-Landesverbänden und in der Arbeitsgruppe. Die Vereine sind sich bewusst, dass Rechte auch Pflichten bedeuten und sie nun noch mehr Verantwortung haben. Dass die Vereinbarung zustande gekommen ist, ist m. E. aber auch eine Anerkennung dafür, dass die Vereine die wesentlichen Säulen des Badmintonsports in Deutschland sind. Das Ziel besteht darin, gemeinsam mit dem DBV, der VBD und den Landesverbänden den Badmintonsport in Deutschland weiterzuentwickeln.“
DBV-Präsident Thomas Born, der bei der Unterzeichnung allerdings in seiner Funktion als momentaner Geschäftsführer der VBD anwesend war, ergänzte: „Allen muss bewusst sein, dass wir mit dem Abschluss der Vereinbarung lediglich die Startlinie erreicht haben und nicht etwa am Ziel sind. Die eigentliche Arbeit zur Fortentwicklung der Bundesliga unter neuen Rahmenbedingungen hat erst begonnen.“
Die Vereinbarung sieht u. a. vor, dass
- der DBV dem DBLV die Organisation und Durchführung des Spielbetriebs der Badminton-Bundesligen überträgt,
- der DBLV seinen eigenen Geschäftsbereich durch ein Ligastatut, Ordnungen und Entscheidungen seiner Organe unter Beachtung der DBV-Satzung und der den DBV bindenden Statuten und Regelungen des Badminton-Weltverbandes BWF und des europäischen Badminton-Verbandes BEC regelt,
- der DBLV seine Mitglieder verpflichtet, Spielerinnen und Spieler zur Bildung der deutschen Badminton-Nationalmannschaft und weiterer Auswahlmannschaften unter der Verantwortung des DBV sowie für internationale Turniere freizustellen,
- sich der DBLV und seine Mitglieder verpflichten, sich an der Entwicklung, Betreuung und Förderung des gesamten Badmintonsports in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere der Nachwuchsförderung, zu beteiligen,
- der DBLV der VBD die alleinige Lizenz einräumt, die Übertragungsrechte für TV, Internet und Rundfunk der Spiele der Badminton-Bundesligen zu nutzen,
- der DBLV seine Mitglieder verpflichtet, ab der Saison 2020/2021 eine Video-Übertragung (Livestream) von einem Feld mit einer Kamera bei Spielen der 1. Bundesliga zu gewährleisten und
- der DBV bis spätestens zur Saison 2020/2021 auf seine Kosten eine zentrale Video-Plattform aufbaut, auf der die Bundesliga-Videos live gestreamt und abgerufen werden können.
Arno Schley wies darauf hin, dass die Saison 2020/2021 die 50. Bundesligasaison in der Geschichte darstellt. „Dass die Jubiläumssaison die erste Spielzeit ist, die organisatorisch unter dem Dach des Ligaverbandes ablaufen wird, ist ein besonderes Signal.“ Der Präsident des DBLV fügte hinzu: „1971/1972 erlebte die Badminton-Bundesliga ihre erste Saison. Karl-Heinz Zwiebler und ich waren damals als junge Spieler dabei. Dass wir heute hier stehen und die Vereinbarung unterzeichnen, ist durchaus bemerkenswert.“
Der Unterzeichnung wohnten neben Arno Schley, Karl-Heinz Zwiebler, Uwe Gredner und Thomas Born zudem die AG-Mitglieder Detlef Poste und Klaus Rotter sowie DBV-Geschäftsführer Roland Herres bei.