Diese Entscheidung traf das DBV-Präsidium am Freitag (13. März 2020) angesichts der prekären Situation im Zusammenhang mit dem neuen Coronavirus SARS-CoV-2.
Die Unterbrechung betrifft alle Wettbewerbe im genannten Zeitraum, bei denen der Deutsche Badminton-Verband als Veranstalter fungiert - d. h., Deutsche Meisterschaften (Deutsche Meisterschaften U22, Deutsche Mannschaftsmeisterschaften U19 und U15, Deutsche Meisterschaften O35 bis O75), die 1. und 2. Bundesliga, DBV-A-Ranglistenturniere U19 bis U11 und Länderspiele.
Ob die betroffenen Veranstaltungen zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt werden, wird seitens der jeweils verantwortlichen Gremien geprüft.