Es muss daher der Versuch unternommen werden, möglichst durch gezielte Maßnahmen für einen Ausgleich zu sorgen. Andernfalls haben ggf. langfristig Vielspieler über Gebühr einen Vorteil, die in der zurückliegenden Zeit an vielen Turnieren auch außerhalb des eigenen Landesverbandes teilgenommen haben. Denn innerhalb eines Landesverbandes wird es aufgrund des ruhenden Spielbetriebs kaum möglich sein, im Jahr 2020 tatsächlich sieben Wertungen in die eigene Wertung zu bekommen.
Der DBV-Ausschuss für Jugend hat sich in den vergangenen Wochen zusammen mit Matthias Hütten viele Gedanken gemacht, wie man in dieser einmaligen Situation eine sinnvolle und pragmatische Lösung finden und auch umsetzen kann, um zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Spielbetriebs eine aussagekräftige Ranglistentabelle zur Verfügung zu haben.
Der DBV-Ausschuss für Jugend hat daher folgendes beschlossen:
- 1. Vorübergehende Reduzierung der Wertungsturniere
Ab der DBV-Ranglistentabelle zum Donnerstag, 19. März 2020 werden nur die besten 5 statt 7 Wertungsturniere gewertet. Diese Regelung gilt für das gesamte Jahr bis 31.12.2020.
- 2. Vorübergehende Aufhebung des Wegfalls von Wertungsturnieren nach 12 Monaten
Die DBV-Ranglistentabelle zum Donnerstag, 19. März 2020 wird eingefroren. Es fallen keine Wertungsturniere aus der Wertung. Alle Wertungsturniere bleiben auch nach Ablauf der in den Ranglistenbestimmungen vorgesehenen 12-Monatsfrist als Wertungsturniere erhalten.
- 3. Befristung der vorstehenden vorübergehenden Aufhebung des Wegfalls von Wertungsturnieren
Die vorübergehende Aufhebung des Wegfalls von Wertungsturnieren wird zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt en bloc enden, d.h. es werden dann alle jetzt verlängert in den Ranglistenbestimmungen verbleibenden Wertungsturniere wegfallen. Für den Wegfall wird es keine zeitliche Staffelung geben.
Der Zeitpunkt des Wegfalls en bloc kann jetzt nicht datiert werden. Der DBV-AfJ wird diesen Zeitpunkt im Zuge der Wiederaufnahme des Spielbetriebs bekanntgeben. Er wird in einem Zeitfenster zwischen zwei und vier Monaten nach Wiederaufnahme des Spielbetriebs liegen. Der Zeitpunkt wird sich an dem dann möglichen Spielgeschehen orientieren. Finden keine Turniere in den Wochen nach Wiederaufnahme des Spielbetriebs statt, könnte der Zeitraum länger gefasst werden (vier Monate) oder bei einem großen Angebot an Wertungsturnieren ggf. nur zwei Monate betragen. Jede Spielerin/Jeder Spieler hätte somit ggf. mindestens zwei Monate, maximal zu vier Monate Zeit, sich neue Wertungen zu erspielen.
Die in Rede stehenden Maßnahmen sind aus Sicht des DBV-AfJ angesichts der massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Spielbetrieb der Landesverbände, der Gruppen und des DBV zwingend notwendig. Sowohl die Zahl der in die Ranglistenwertung einfließenden Wertungsturniere als auch der Wegfall der Wertungsturniere nach 12 Monaten sind in den DBV-Ranglistenbestimmungen geregelt. Ein Festlegen der o.g. vorübergehenden Maßnahmen 1. bis 3. über eine ordentliche oder außerordentliche DBV-Jugendvollversammlung ist aus verschiedenen, insbesondere aus finanziellen aber auch aus Gründen der Dringlichkeit und Notwendigkeit weder sinnvoll noch durchführbar.
Der DBV-AfJ sieht keine andere Möglichkeit, als jetzt und zunächst für das laufende Jahr die genannten vorübergehenden Maßnahmen im Rahmen eines Notbeschlusses zu beschließen und umzusetzen. Wir sehen diese Maßnahmen als zwingend notwendig an, um auf eine sehr extreme und unvorhersehbare Situation pragmatisch und mit der geringsten Eingriffstiefe zu reagieren. Der DBV-AfJ wird die weitere Entwicklung und jeweilige Situation weiter beobachten, bewerten und im gegebenen Fall prüfen, ob weitere Anpassungen zu einem späteren Zeitpunkt notwendig werden.