Diese Empfehlungen können als Grundlage für Hygienekonzepte der Badminton-Landesverbände (BLV) und Vereine verwendet werden. Dabei ist selbstverständlich die Dynamik bei der Entwicklung der Infektionszahlen zu beachten, ebenso wie weitere regionale und örtliche Gegebenheiten und Voraussetzungen. Voraussetzung für die Ausübung des Badmintonsports in öffentlichen Sporthallen ist die Genehmigung durch die jeweilige Kommune/Stadt.
Wir wünschen viel Freude und alles Gute für einen verantwortungsbewussten Badmintonsport in Zeiten der Corona-Pandemie – bleibt gesund!