Der DBV ADC 2021 ersetzt den bis dahin geltenden DBV ADC 2015. Dieser ist auf der DBV-Website veröffentlicht.
Grundlage des o.g. Beschlusses ist das Inkrafttreten des neuen Nationalen Anti-Doping-Codes 2021 (NADC), der den Vorgaben und Regularien des Welt Anti-Doping-Codes 2021 entspricht.
Nachfolgend weitere Informationen:
- Die Durchführung der Wettkampfkontrollen, das Ergebnismanagement sowie die Einleitung erstinstanzlicher Disziplinarverfahren vor dem Deutschen Sportschiedsgericht (DIS) wurden bereits zum 1.1.2015 auf die NADA zu übertragen.
- Im Rahmen des ADC und der Zusammenarbeit mit der NADA bietet der DBV regelmäßig Präventions- und Schulungsmaßnahmen für seine Athlet*innen und Athletenbetreuer*innen an. Zudem werden alle Personen, die im bundesmittelgeförderten Bereich für den DBV agieren, zur Einhaltung der Anti-Doping-Regularien verpflichtet.
- Erläuterungen und Dokumente zum NADC 2021 finden Sie hier.
- Das Anti-Doping-Gesetz kann im Bundesgesetzblatt eingesehen werden. Es gilt die Änderung der Anlage zu § 2 Absatz 3 vom 03.07.2020.
- Die WADA-Verbotsliste 2021 nun auch auf Deutsch vorliegt.
- Die Informatorische Übersetzung der WADA-Verbotsliste 2021 finden Sie hier.