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DBV Anti-Doping-Code ab 1.1.2021

Das DBV-Präsidium hat am 8.12.2020 den auf Basis der von der NADA vorgelegten Mustervorlage erstellten DBV Anti-Doping-Code 2021 sowie dessen Umsetzung im Zuständigkeitsbereich des DBV ab dem 1.1.2021 beschlossen.

Von Heino Knuf

 

Der DBV ADC 2021 ersetzt den bis dahin geltenden DBV ADC 2015. Dieser ist auf der DBV-Website veröffentlicht.

Grundlage des o.g. Beschlusses ist das Inkrafttreten des neuen Nationalen Anti-Doping-Codes 2021 (NADC), der den Vorgaben und Regularien des Welt Anti-Doping-Codes 2021 entspricht.

Nachfolgend weitere Informationen:

  • Die Durchführung der Wettkampfkontrollen, das Ergebnismanagement sowie die Einleitung erstinstanzlicher Disziplinarverfahren vor dem Deutschen Sportschiedsgericht (DIS) wurden bereits zum 1.1.2015 auf die NADA zu übertragen.
  • Im Rahmen des ADC und der Zusammenarbeit mit der NADA bietet der DBV regelmäßig Präventions- und Schulungsmaßnahmen für seine Athlet*innen und Athletenbetreuer*innen an. Zudem werden alle Personen, die im bundesmittelgeförderten Bereich für den DBV agieren, zur Einhaltung der Anti-Doping-Regularien verpflichtet.
  • Erläuterungen und Dokumente zum NADC 2021 finden Sie hier.
  • Das Anti-Doping-Gesetz kann im Bundesgesetzblatt eingesehen werden. Es gilt die Änderung der Anlage zu § 2 Absatz 3 vom 03.07.2020.
  • Die WADA-Verbotsliste 2021 nun auch auf Deutsch vorliegt.
  • Die Informatorische Übersetzung der WADA-Verbotsliste 2021 finden Sie hier.

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Anti-Doping

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