Vom DBV ist dazu vor jeder Saison eine Liste zu erstellen, die Einordnung der Nationen erfolgt anhand der Kriterien des § 4 Absatz 7 Unterabsatz 2.
Da in § 4 Absatz 7 DBV-Spielordnung nicht klar aufgeführt ist, welche Kriterien bzw. welche Anzahl der beschriebenen Kriterien einen nicht parallel erlaubten Spielbetrieb definieren, wird vom DBV-AfW für die Spielsaison 2020/2021 festgelegt, dass ein paralleler Einsatz nicht möglich ist, sobald drei Kriterien erfüllt sind.
Weitere Informationen und die Liste für die Spielsaison 2020/21 (Stand: 31.12.2019) gibt es als Download weiter unten auf dieser Seite.